RS Lvwg 2020/11/11 LVwG-AV-824/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.11.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit (§ 57a Abs 2 KFG) macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufes des Begriffes „vertrauenswürdig“ bedient, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.824.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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