RS Lvwg 2020/11/16 LVwG-AV-1277/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2020
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

16.11.2020

Norm

BAO §92
BAO §93
BAO §212a
BAO §227
BAO §227a Z1

Rechtssatz

Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung. Bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines auf Aussetzung der Einhebung gerichteten Antrages (vgl VwGH Ra 2018/15/0003). […] Bereits mit der Stellung des Antrages wird der Zahlungsaufschub bewirkt und tritt der Vollstreckungsschutz ein (vgl VwGH 2011/16/0131; Ra 2017/16/0129).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Zahlungsverpflichtung; Mahnschreiben; Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Einhebung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1277.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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