RS Lvwg 2020/11/16 LVwG-AV-1277/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

16.11.2020

Norm

BAO §92
BAO §93
BAO §212a
BAO §227
BAO §227a Z1

Rechtssatz

Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu § 216, zitierte hg Rsp sowie VwGH 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Zahlungsverpflichtung; Mahnschreiben; Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Einhebung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1277.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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