Index
41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z14Rechtssatz
Bei einer zur Sicherung der Abschiebung angeordneten Schubhaft ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, dass die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Asylwerber nach § 1 Abs. 2 vorletzter Satz FrPolG 2005 erst zulässig ist, wenn eine im Asylverfahren ergangene Ausweisung durchsetzbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210582.X04Im RIS seit
20.01.2021Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021