RS Vwgh 2008/12/18 2008/21/0582

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Veröffentlicht am 18.12.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §2 Abs1 Z14
FrPolG 2005 §1 Abs2
FrPolG 2005 §60
FrPolG 2005 §76 Abs2

Rechtssatz

Bei einer zur Sicherung der Abschiebung angeordneten Schubhaft ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, dass die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Asylwerber nach § 1 Abs. 2 vorletzter Satz FrPolG 2005 erst zulässig ist, wenn eine im Asylverfahren ergangene Ausweisung durchsetzbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210582.X04

Im RIS seit

20.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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