RS Lvwg 2020/10/13 LVwG-S-2072/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

13.10.2020

Norm

LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1
LSD-BG 2016 §26 Abs2
AÜG §3
AÜG §4

Rechtssatz

Infolge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist nach nunmehriger Ansicht des VwGH die bisherige Rechtsprechung zu § 4 AÜG iSd Rechtsprechung des EuGH zu lesen. Es bedarf einer Gesamtbeurteilung aller für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung maßgeblichen Umstände und es darf nicht alleine auf das Vorliegen einer der in § 4 Abs 2 Z 1 bis 4 AÜG genannten Parameter abgestellt werden (vgl VwGH Ra 2017/11/0016).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Werkvertrag; Unterlagen; Sozialversicherung; Gesamtstrafe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.2072.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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