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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §43 Abs1Rechtssatz
Im Verfahren betreffend Jubiläumszuwendung ist im Zusammenhang mit § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 eine Gesamtbetrachtung anzustellen (vgl. VwGH 13.3.2013, 2012/12/0105; 11.10.2006, 2003/12/0177). Sind die in § 20c GehG 1956 genannten Voraussetzungen als nicht erfüllt anzusehen, so ist dies unabhängig davon, wie häufig gleichartiges Fehlverhalten sonst auftritt.Im Verfahren betreffend Jubiläumszuwendung ist im Zusammenhang mit Paragraph 43, Absatz eins und 2 BDG 1979 eine Gesamtbetrachtung anzustellen vergleiche VwGH 13.3.2013, 2012/12/0105; 11.10.2006, 2003/12/0177). Sind die in Paragraph 20 c, GehG 1956 genannten Voraussetzungen als nicht erfüllt anzusehen, so ist dies unabhängig davon, wie häufig gleichartiges Fehlverhalten sonst auftritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120062.L01Im RIS seit
18.01.2021Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021