RS Vwgh 2013/1/24 2012/16/0011

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Veröffentlicht am 24.01.2013
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Index

27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

RAO 1868 §8 Abs1
ZustG §9

Rechtssatz

Der Parteienvertreter hat der Behörde seine Bevollmächtigung angezeigt und sich gemäß § 8 Abs. 1 RAO auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Ab diesem Zeitpunkt wären sämtliche Schriftstücke an den Parteienvertreter zuzustellen gewesen (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, in E 50. zu § 9 Zustellgesetz zitierte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X05

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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