RS Vwgh 2013/1/24 2012/16/0011

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Veröffentlicht am 24.01.2013
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2
BAO §83 Abs2
ZustG §9

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/16/0025 B 14. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X04

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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