RS Vwgh 2013/1/24 2012/16/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2013
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2

Stammrechtssatz

In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X02

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten