RS Lvwg 2020/12/14 LVwG-AV-535/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.12.2020

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1
GewO 1994 §74 Abs2 Z2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §77 Abs2

Rechtssatz

Aus der Natur eines Genehmigungsverfahrens als Projektverfahren ergibt sich, dass - sofern das Projekt noch nicht tatsächlich verwirklicht wurde - die von der Betriebsanlage zu erwartenden Emissionen nicht gemessen, sondern lediglich berechnet werden können (vgl VwGH Ra 2015/04/0053).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Einwendungen; Immissionen; Nachbar; subjektiv öffentliches Recht; Akteneinsicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.535.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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