RS Vwgh 2018/3/22 Ra 2017/15/0044

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Veröffentlicht am 22.03.2018
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 Abs2 Z3
BAO §303 Abs1 litb idF 2013/I/014
BAO §93 Abs3 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/15/0035 E 26. November 2015 RS 4

Stammrechtssatz

Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150044.L02.1

Im RIS seit

15.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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