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34 MonopoleRechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt (vgl. etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt vergleiche etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170107.L01Im RIS seit
11.01.2021Zuletzt aktualisiert am
11.01.2021