RS Vwgh 2020/11/13 Ra 2020/07/0101

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Veröffentlicht am 13.11.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
VwGG §41
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0028 B 26. Februar 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Der zur Rechtskontrolle berufene VwGH ist nicht berechtigt, eine Beweiswürdigung des VwG, die einer Überprüfung unter den Gesichtspunkten der Vollständigkeit und Schlüssigkeit standhält, auf ihre Richtigkeit hin zu beurteilen, dh sie mit der Begründung zu verwerfen, dass auch ein anderer Ablauf der Ereignisse bzw. ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre (vgl. B 24. September 2014, Ra 2014/03/0012).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070101.L01

Im RIS seit

20.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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