RS Vwgh 2020/11/16 Ra 2018/06/0056

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Veröffentlicht am 16.11.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/06/0057

Rechtssatz

§ 42 Abs. 1 AVG ist betreffend den Eintritt der Präklusion unter den dort genannten Voraussetzungen nicht dispositives Recht, von dem nach Gutdünken der Behörde zum Nachteil des Antragstellers im Verwaltungsverfahren abgegangen werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060056.L03

Im RIS seit

05.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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