RS Vwgh 2020/10/15 Ra 2020/16/0049

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Veröffentlicht am 15.10.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs2

Rechtssatz

§ 250 Abs. 2 BAO ist auch auf Bescheidbeschwerden anzuwenden, bei denen die Steuerbarkeit, die Steuerbefreiung oder die Höhe des Steuerbetrages von der Einreihung des Gegenstandes in den Zolltarif abhängt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160049.L05

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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