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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs2Rechtssatz
§ 250 Abs. 2 BAO ist auch auf Bescheidbeschwerden anzuwenden, bei denen die Steuerbarkeit, die Steuerbefreiung oder die Höhe des Steuerbetrages von der Einreihung des Gegenstandes in den Zolltarif abhängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160049.L05Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
20.07.2021