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E3R E02101000Norm
BAO §250 Abs2Rechtssatz
§ 250 Abs. 2 BAO erfasst nicht nur Beschwerden gegen Bescheide über verbindliche Zolltarifauskünfte (Art. 33 des Unionszollkodex, früher Art. 12 des Zollkodex der Gemeinschaften), bei denen die Einreihung in den Zolltarif den Spruchgegenstand bildet, sondern alle Fälle, in denen der Spruch eines bekämpften Bescheides von der Einreihung in den Zolltarif abhängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160049.L04Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
20.07.2021