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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation TirolNorm
AVG §38Rechtssatz
Die Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß ein Anspruch auf Kostenübernahme nach § 179a Abs. 2 StVG besteht, stellt im Verfahren betreffend Gewährung von Leistungen nach dem Tir. TeilhabeG 2018 eine Vorfrage iSd § 38 AVG dar.Die Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß ein Anspruch auf Kostenübernahme nach Paragraph 179 a, Absatz 2, StVG besteht, stellt im Verfahren betreffend Gewährung von Leistungen nach dem Tir. TeilhabeG 2018 eine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG dar.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100175.L01Im RIS seit
08.01.2021Zuletzt aktualisiert am
08.01.2021