RS Pvak 2020/11/3 B6-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §9
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Mitwirkungsrechte des DA; kein Mitwirkungsrecht des DA an Hearings in Besetzungsverfahren; Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall wurde dem DA zunächst überhaupt kein Dokument über die Ergebnisse der Beratung vom 6. Juli 2020 über den Antrag des DA auf Gleichstellung der Justizwachebeamtinnen übermittelt. Nach Urgenz des DA-Vorsitzenden vom 20. Juli 2020 wurde dem DA mit E-Mail vom 18. September 2020 ein einseitig von der DL unterfertigtes Dokument mit dem Namen „Besprechung mit dem DA“ übermittelt, das ohne rechtlichen Zweifel keine Niederschrift iSd § 14 AVG und des § 10 Abs. 4 PVG darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B6.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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