RS Pvak 2020/11/3 B6-PVAB/20

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Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §10 Abs4

Schlagworte

Beratung des DL mit DA; Niederschrift über Beratungsergebnis

Rechtssatz

In § 10 Abs. 4 PVG ist vorgesehen, dass sich die/der DL auf Verlangen des DA mit diesem über Anträge, Anregungen und Vorschläge des DA zu beraten hat. Nach § 10 Abs. 4 letzter Satz PVG ist das Beratungsergebnis von der/dem DL in Form einer Niederschrift festzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B6.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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