RS Pvak 2020/11/3 B5-PVAB/20

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Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §9
PVG §28 Abs2
PVG §41 Abs4

Schlagworte

Mitwirkungsrechte des DA; kein Mitwirkungsrecht des DA an Hearings in Besetzungsverfahren; Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV; keine PVG-Verletzung durch DG-Organ

Rechtssatz

Die Vorgangsweise der DL, B zum Hearing im Juni 2020 sowohl in seiner Eigenschaft als fachkundiger Sachverständiger als auch in seiner Funktion als einzelner PV einzuladen, steht mit den rechtlichen Vorgaben des PVG nicht im Widerspruch, weshalb Bestimmungen des PVG nicht verletzt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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