RS Pvak 2020/11/3 B5-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Wahrnehmung der PV-Funktion durch einzelne PV

Rechtssatz

Daran, dass B nicht als Vertreter des DA, sondern als fachkundiger SWB und (auch) in seiner Funktion als einzelner PV bei diesem Hearing anwesend war, vermag der Umstand, dass der Dienstbehörde nach Abschluss des Hearings mitgeteilt wurde, an diesem Hearing habe u.a. „ein Mitglied des Dienststellenausschusses (BezInsp B)“ teilgenommen, nichts zu ändern. Schließlich steht ohne Zweifel und unbestritten fest, dass B dem DA als Mitglied angehört, auch wenn er an diesem Hearing nicht als dessen Vertreter teilgenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B5.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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