TE Vwgh Beschluss 2020/11/13 Ra 2020/05/0217

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Veröffentlicht am 13.11.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1
VwGG §41

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Bayjones und den Hofrat Dr. Moritz sowie die Hofrätin Mag. Liebhart-Mutzl als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Wölfl, über die Revision der W GmbH in W, vertreten durch die HSP Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Gonzagagasse 4, gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 21. Juli 2020, VGW-111/V/072/11253/2019-31, VGW-111/V/072/11255/2019, VGW-111/V/072/11529/2019, VGW-111/V/072/11530/2019, VGW-111/V/072/11256/2019, VGW-111/V/072/11257/2019, VGW-111/V/072/11531/2019, VGW-111/V/072/11532/2019, VGW-111/V/072/12475/2019 und VGW-111/V/072/12477/2019, betreffend eine Bauangelegenheit (belangte Behörden vor dem Verwaltungsgericht: 1. Magistrat der Stadt Wien, 2. Bauausschuss der Bezirksvertretung für den 17. Bezirk; weitere Partei: Wiener Landesregierung; mitbeteiligte Parteien: 1. Mag. P S in W; 2. Mag. Dr. M K in B; 3. Dr. S F in W; 4. U W in W; 5. R Ü, vertreten durch Dr. Andreas Frank, Rechtsanwalt in 1080 Wien, Albertgasse 6), den Beschluss gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Begründung

1        Gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG hat die Revision die Bezeichnung der Rechte, in denen der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Revisionspunkte), zu enthalten.

2        Durch die vom Revisionswerber vorgenommene Bezeichnung der Revisionspunkte wird der Prozessgegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Erkenntnisses oder des angefochtenen Beschlusses gemäß § 41 VwGG gebunden ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht zu prüfen, ob irgendein subjektives Recht des Revisionswerbers verletzt wurde, sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung dieser behauptet. Der in § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG geforderten Angabe der Revisionspunkte kommt für den Prozessgegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof insoweit entscheidende Bedeutung zu, als der Revisionswerber jenes subjektive Recht zu benennen hat, dessen behauptete Verletzung die Legitimation zur Revisionserhebung erst begründet (vgl. VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0214 bis 0220, mwN).

3        Unter „Revisionspunkte“ wird in der vorliegenden Revision ausgeführt, die Revisionswerberin erachte sich durch das angefochtene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien, mit welchem den Beschwerden Folge gegeben, der Bescheid behoben und der gegenständliche Antrag abgewiesen worden sei, infolge der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften in ihren Rechten verletzt.

4        Mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften werden Aufhebungsgründe vorgebracht, es handelt sich dabei aber nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes (vgl. VwGH 18.12.2019, Ra 2019/05/0323, 0324, mwN).

5        Werden die Revisionspunkte, wie im gegenständlichen Fall, unmissverständlich angeführt, so sind sie auch einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Revision nicht zugänglich (vgl. neuerlich VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0214 bis 0220, mwN).

6        In den ausdrücklich und unmissverständlich (vgl. dazu VwGH 18.4.2019, Ra 2019/08/0044) ausgeführten Revisionspunkten werden somit keine subjektiv-öffentlichen Rechte angeführt, in denen die Revisionswerberin verletzt sein könnte.

7        Die Revision war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen des Mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.

8        Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, auf allfällige weitere Zurückweisungsgründe einzugehen (vgl. VwGH 27.6.2017, Ra 2017/10/0083 bis 0085; 27.3.2018, Ro 2017/17/0025, 0029; 14.2.2019. Ra 2019/11/0010, 0011).

Wien, am 13. November 2020

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050217.L00

Im RIS seit

04.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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