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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein während eines anhängigen Verlängerungsverfahrens gestellter Zweckänderungsantrag ist gemäß § 24 Abs. 4 NAG 2005 zulässig und verstößt nicht gegen § 19 Abs. 2 NAG 2005, wonach das gleichzeitige Stellen mehrerer Anträge unzulässig ist.Ein während eines anhängigen Verlängerungsverfahrens gestellter Zweckänderungsantrag ist gemäß Paragraph 24, Absatz 4, NAG 2005 zulässig und verstößt nicht gegen Paragraph 19, Absatz 2, NAG 2005, wonach das gleichzeitige Stellen mehrerer Anträge unzulässig ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220138.L01Im RIS seit
09.12.2020Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020