RS Lvwg 2020/9/22 LVwG-AV-1280/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2020
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Rechtssatznummer

7

Entscheidungsdatum

22.09.2020

Norm

KommStG 1993 §2 lita
KommStG 1993 §11
EStG 1988 §47 Abs2

Rechtssatz

Das Fehlen persönlicher Weisungen wird auch durch die vertraglich vereinbarte Berichtspflicht nicht ausgeglichen. Das Fehlen einer persönlichen Weisungsbindung spricht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EstG.

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Festsetzung; Gesellschaft; Geschäftsführer; Dienstverhältnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1280.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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