RS Lvwg 2020/10/14 LVwG-AV-1433/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.10.2020

Norm

BauO NÖ 2014 §38
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 4 BAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen (hier: NÖ BO 2014) enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen. Der Abgabenbescheid ist dann lediglich feststellender Natur. Er bringt den Abgabenanspruch nicht zum Entstehen, sondern stellt den aus dem Gesetz erwachsenden Anspruch lediglich fest (vgl VwGH 94/17/0419).

Schlagworte

Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Abgabenanspruch; Abgabenbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1433.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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