RS Vwgh 2020/10/15 Ra 2020/18/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z1
VwGVG 2014 §32 Abs1 Z1
  1. AVG § 69 heute
  2. AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 69 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. AVG § 69 gültig von 01.01.1999 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. AVG § 69 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme wegen "Erschleichens" des Erkenntnisses nach § 32 Abs. 1 Z 1 VwGVG 2014 erfordert rechtlich nicht bloß die Möglichkeit des Vorliegens dieses Wiederaufnahmegrundes, sondern setzt voraus, dass das VwG das "Erschleichen" der vorangegangenen Entscheidung als erwiesen annimmt. Die Möglichkeit eines "Erschleichens" kann zwar zur Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens führen; als Ergebnis muss jedoch das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes feststehen, um die Durchbrechung der Rechtskraft der asylgewährenden Vorentscheidung zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne - zum Nichtausreichen eines bloßen Verdachts einer "gerichtlich strafbaren Handlung" im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 1 AVG und dem Erfordernis des erwiesenen Wiederaufnahmegrundes - VwGH 19.4.1994, 93/11/0271).Die Wiederaufnahme wegen "Erschleichens" des Erkenntnisses nach Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer eins, VwGVG 2014 erfordert rechtlich nicht bloß die Möglichkeit des Vorliegens dieses Wiederaufnahmegrundes, sondern setzt voraus, dass das VwG das "Erschleichen" der vorangegangenen Entscheidung als erwiesen annimmt. Die Möglichkeit eines "Erschleichens" kann zwar zur Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens führen; als Ergebnis muss jedoch das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes feststehen, um die Durchbrechung der Rechtskraft der asylgewährenden Vorentscheidung zu rechtfertigen vergleiche in diesem Sinne - zum Nichtausreichen eines bloßen Verdachts einer "gerichtlich strafbaren Handlung" im Sinne des Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer eins, AVG und dem Erfordernis des erwiesenen Wiederaufnahmegrundes - VwGH 19.4.1994, 93/11/0271).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020180300.L03

Im RIS seit

30.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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