RS Pvak 2020/8/7 A13-PVAB/20

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Veröffentlicht am 07.08.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §5 Abs2 lita
PVG §22 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Kollegialorgan; Zuständigkeit für Verhalten einzelner PV nur bei Zurechenbarkeit; gesetzmäßiger Inhalt von PV-Rundschreiben; gesetzmäßige Formulierung von PV-Rundschreiben

Rechtssatz

Aus allen diesen Gründen belasten auch die Inhalte dieser Mitteilung des DA-Vorsitzenden, die dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen sind, die Geschäftsführung des DA mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A13.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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