RS Lvwg 2020/11/16 LVwG-AV-1112/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

16.11.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Ein Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1112.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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