Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
16.11.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Ein Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen iSd § 57a Abs 2 KFG mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1112.001.2020Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020