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VwGGNorm
VwGG §34 Abs1Rechtssatz
Die Aufforderung zur Bezahlung einer Geldstrafe unter Androhung d. Zwangsvollstreckung und für den Fall ihrer Erfolglosigkeit des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stellt keinen Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. (Hinweis auf E vom 3.4.1979, 0737/79, VwSlg 9814 A/1979)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100199.X01Im RIS seit
27.11.2020Zuletzt aktualisiert am
27.11.2020