RS Vwgh 2020/10/13 Ra 2019/15/0134

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Veröffentlicht am 13.10.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §41
EStG 1988 §82
EStG 1988 §83

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2019/15/0150 B 13.10.2020
Ra 2019/15/0151 B 13.10.2020

Rechtssatz

Wird der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, entspricht es nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Verfahrensökonomie, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug nicht gegenüber dem Arbeitgeber (also über einen Umweg) geltend zu machen, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers zu korrigieren (vgl. VfGH 30.9.1997, B2/96, VfSlg 14.919, wobei das Erkenntnis auch Ausführungen zur amtswegigen Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens enthält).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150134.L01

Im RIS seit

23.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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