RS Vwgh 2020/10/8 Ra 2019/11/0097

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Veröffentlicht am 08.10.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §9
BBG 1990 §42 Abs1
VwGG §33 Abs1

Rechtssatz

Bei dem Recht auf Zusatzeintragung in den Behindertenpass, das vom Gesundheitszustand des Passinhabers abhängt, handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in welches im Fall des Todes des Berechtigten eine Rechtsnachfolge nicht stattfindet. Die Fortsetzung des Verfahrens über dieses Recht durch die Verlassenschaft oder die Erben des Verstorbenen kommt somit nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110097.L01

Im RIS seit

17.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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