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GrunderwerbsteuerNorm
BAO §238Beachte
Rechtssatz
Zufolge der im § 3 Abs 2 BAO normierten Akzessorietät der dort genannten Nebenansprüche gelten die Verjährungsbestimmungen des § 238 BAO auch für letztere, dh daß die Verjährung etwa des Säumniszuschlages gemeinsam mit jener des Hauptanspruches eintritt.Zufolge der im Paragraph 3, Absatz 2, BAO normierten Akzessorietät der dort genannten Nebenansprüche gelten die Verjährungsbestimmungen des Paragraph 238, BAO auch für letztere, dh daß die Verjährung etwa des Säumniszuschlages gemeinsam mit jener des Hauptanspruches eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X07Im RIS seit
13.11.2020Zuletzt aktualisiert am
13.11.2020