RS Vwgh 2020/10/6 Ra 2020/09/0051

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Veröffentlicht am 06.10.2020
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §70
LDG 1984 §70 Abs1 Z4
LDG 1984 §71
MRK Art6
StGB §34 Abs2

Rechtssatz

Ist die Dauer des Verfahrens in erster Linie auf den Umstand der Unterbrechung des Disziplinarverfahrens während der Anhängigkeit des gerichtlichen Strafverfahrens gegen den Bediensteten zurückzuführen, so liegt der Milderungsgrunds einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer nicht vor (vgl. VwGH 5.9.2013, 2011/09/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090051.L05

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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