RS Vwgh 2020/9/10 Ro 2019/20/0006

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Veröffentlicht am 10.09.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §13 Abs2
AsylG 2005 §13 Abs4

Rechtssatz

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Gesetzgeber mit der in § 13 Abs. 4 AsylG 2005 angeordneten Vorgangsweise, den Ausspruch über den Verlust des Aufenthaltsrechts in den verfahrensabschließenden Bescheid zu integrieren, den Fall vor Augen hatte, dass der Verlust des Aufenthaltsrechts während des laufenden behördlichen Verfahrens eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019200006.J02

Im RIS seit

06.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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