RS Vwgh 2020/9/7 Ro 2020/01/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2

Rechtssatz

Eine mündliche Bescheiderlassung außerhalb einer mündlichen Verhandlung iSd § 62 Abs. 2 AVG setzt einerseits die Anwesenheit der Partei und andererseits die Beurkundung sowohl des Bescheidinhaltes als auch der Tatsache seiner Verkündung mittels Niederschrift voraus, sodass den Parteien dieser Formalakt als solcher zu Bewusstsein kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020010007.J05

Im RIS seit

06.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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