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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung der Bestimmungen der §§ 2 ff KVG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/15/0098; 3.4.2019, Ra 2018/15/0033; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055).Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung der Bestimmungen der Paragraphen 2, ff KVG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können vergleiche etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/15/0098; 3.4.2019, Ra 2018/15/0033; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160135.L02Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020