RS Vwgh 2020/9/16 Ra 2019/16/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2020
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs2
GSpG 1989 §52 Abs1
GSpG 1989 §53

Rechtssatz

Wer zum Tatzeitpunkt als Lokalbetreiber, als Geräteinhaber oder als Geräteeigentümer anzusehen war, hängt von Sachverhaltsfeststellungen ab, welche das Ergebnis einer vom Verwaltungsgericht vorzunehmenden Beweiswürdigung bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160219.L01

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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