RS Vwgh 2020/9/22 Ra 2019/12/0033

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Veröffentlicht am 22.09.2020
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen (vgl. VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen vergleiche VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120033.L01

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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