RS Vwgh 2020/9/22 Ra 2019/12/0033

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Veröffentlicht am 22.09.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §58 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen zu gewinnen (vgl. VwGH 16.10.1989, 89/12/0094).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120033.L01

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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