RS Lvwg 2020/4/16 VGW-041/078/6646/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.04.2020

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67a Abs8

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 67a Abs. 8 ASVG umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften darüber, ob, wann und mit welchem Betrag die vom beauftragten Unternehmen über die weitergegebenen Bauleistungen gelegten Rechnungen bezahlt wurden.

Schlagworte

Auskunftspflicht; beauftragte Unternehmen; weitergegebene Bauleistungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.041.078.6646.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten