RS OGH 2016/12/12 1Cga99/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2016
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Norm

VKG §8 Abs3

Rechtssatz

Gegenstand des Verfahrens nach Elternteilzeit ist nicht Erwirkung der Einhaltung dienstvertraglicher Pflichten. Auch eine Änderung des Dienstvertrages durch Vertragsänderung oder Vertragsergänzung kann in diesem Verfahren nicht erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00021:2016:RWA0000031

Im RIS seit

15.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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