RS Vwgh 2020/8/24 Ra 2020/04/0087

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Veröffentlicht am 24.08.2020
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77
GewO 1994 §79

Rechtssatz

Im Verfahren nach § 79 GewO 1994 sind dieselben Beurteilungsgrundsätze heranzuziehen wie im Genehmigungsverfahren nach § 77 leg. cit. (vgl. VwGH 11.11.1998, 98/04/0137; Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO³, § 79 Rz 9). Dies gilt auch für die mangelnde Bedeutung der Flächenwidmung für die Beurteilung der Auswirkungen der von einer Betriebsanlage ausgehenden Immissionen auf die Nachbarn.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040087.L09

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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