RS Vwgh 2020/8/24 Ra 2020/04/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.2020
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1
GewO 1994 §74 Abs2 Z2
GewO 1994 §81 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/04/0131 E 14. September 2005 RS 6

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Immissionen eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 bewirken, hängt nicht von der Flächenwidmung der betroffenen Grundstücke ab (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 560 f, dargestellte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040087.L08

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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