RS Vwgh 2020/8/27 Ra 2020/13/0055

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Veröffentlicht am 27.08.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147
BAO §149
BAO §150
BAO §209 Abs1

Rechtssatz

Abgabenbehördliche Prüfungen stellen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Eine solche Amtshandlung ist auch eine Schlussbesprechung (VwGH 2.8.2000, 97/13/0196 bis 0198) und ein Prüfungsbericht (VwGH 4.6.2009, 2006/13/0076). Die Verjährung wird auch durch an den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln unterbrochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130055.L01

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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