RS Vwgh 2020/8/27 Ra 2019/13/0036

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Veröffentlicht am 27.08.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z6
EStG 1988 §28
UStG 1994 §2 Abs5 Z2

Rechtssatz

Der hohe Fremdfinanzierungsgrad (hier: nahezu gänzliche Fremdfinanzierung der Liegenschaftsankäufe) spricht nicht von vornherein gegen eine Vermietungsabsicht und der Entschluss, die für die Liegenschaftserwerbe aufgenommenen Kredite vor Beginn der Vermietung durch den Verkauf der Liegenschaften abzudecken, kann entweder Teil eines von vornherein bestehenden Planes gewesen sein, oder konnte auch erst nachträglich infolge unvorhergesehener Umstände entstanden sein (vgl. idS etwa VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130036.L02

Im RIS seit

16.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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