RS Vwgh 2020/9/3 Ra 2018/04/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2020
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §83 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/04/0187

Rechtssatz

Voraussetzungen der Passivlegitimation bei der Erlassung eines bescheidmäßigen Auftrages nach § 83 GewO 1994 sind die Möglichkeit der Bestimmung des in der Betriebsanlage ausgeübten faktischen Geschehens (Innehabung der Betriebsanlage) und das Setzen einer für den Beginn der Auflassung hinreichenden Handlung durch den Anlageninhaber (vgl. VwGH 10.2.1998, 97/04/0169, zur Rechtslage vor der Gewerberechtsnovelle 1997).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040186.L04

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten