RS Vwgh 2020/9/10 Ro 2019/15/0178

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Veröffentlicht am 10.09.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §4 Abs1
KommStG 1993 §6

Rechtssatz

Auch am Ort der Beschäftigung kann eine kommunalsteuerrechtliche Betriebsstätte liegen, ohne dass es dabei auf die Integration der überlassenen Dienstnehmer in die Betriebsstätten des ausländischen Beschäftigers ankäme (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085). Für diese Beurteilung ist auch nicht maßgeblich, ob es sich bei Überlasser und Beschäftiger um in einem Konzern verbundene Unternehmen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019150178.J02

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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