RS Vwgh 2020/9/14 Ra 2020/02/0103

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Veröffentlicht am 14.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs2
VwGVG 2014 §38

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/02/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/02/0099 B 16. Juni 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beurteilung eines Deliktes als fortgesetzt begangen kann trotz eines engen zeitlichen Zusammenhanges ein "Ereignis" innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen. Als solches ist etwa eine Verkehrskontrolle und der darauf neu gefasste Tatentschluss zu sehen (vgl. VwGH 24.9.2010, 2010/02/0155; VwGH 22.3.2016, Ra 2016/02/0031; VwGH 13.12.2018, Ra 2018/02/0331).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020103.L06

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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