RS Vwgh 2020/9/14 Ra 2019/15/0146

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Veröffentlicht am 14.09.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd

Rechtssatz

Das Erkenntnis vom 30. April 2019, Ra 2017/15/0071, behandelt die abgabenrechtliche Einordnung von Miet- oder Leasingverträgen mit Kaufoption. Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass es entscheidend darauf ankommt, ob der Mieter oder Leasingnehmer mit der Überlassung des Mietgegenstandes oder Leasinggutes bereits dessen wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. d BAO wird. Hiefür ist insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt. Auch ist zu prüfen, ob die Optionsausübung die einzige wirtschaftlich rationale Möglichkeit für den Mieter oder Leasingnehmer darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150146.L06

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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