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Gesundheitswesen - ApGNorm
ApG 1907 §10 Abs3Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt den Inhabern jener Nachbarapotheken, in deren Standort durch die Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke - wie im Beschwerdefall - nicht eingegriffen wird, im Konzessionsverfahren nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung (Berufungsberechtigung) und eine dementsprechend eingeschränkte Beschwerdelegitimation zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Existenzgefährdung Parteistellung StandorteingriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982080114.X08Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020