RS Vwgh 1983/6/1 82/08/0114

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Veröffentlicht am 01.06.1983
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Gesundheitswesen - ApG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3
ApG 1907 §51 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt den Inhabern jener Nachbarapotheken, in deren Standort durch die Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke - wie im Beschwerdefall - nicht eingegriffen wird, im Konzessionsverfahren nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung (Berufungsberechtigung) und eine dementsprechend eingeschränkte Beschwerdelegitimation zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Existenzgefährdung Parteistellung Standorteingriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982080114.X08

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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