RS Lvwg 2020/2/18 VGW-041/078/16165/2018, VGW-041/V/078/16275/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.02.2020

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1
AuslBG §26 Abs6
AuslBG §28 Abs1 lita
AuslBG §28 Abs6 Z2

Rechtssatz

Der gegen die Beschwerdeführer im Straferkenntnis einzig und allein erhobene Vorwurf, dass sie ihrer Verpflichtung nach § 26 Abs. 6 AuslBG nicht nachgekommen seien, stellt keine Verwaltungsübertretung dar.

Schlagworte

Ausländerbeschäftigung; Beschäftigungsbewilligung; Berechtigung; Meldepflicht; Nachweispflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.041.078.16165.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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